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   OLG Koblenz, 25.08.2011 - 5 U 670/10   

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https://dejure.org/2011,69460
OLG Koblenz, 25.08.2011 - 5 U 670/10 (https://dejure.org/2011,69460)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 25.08.2011 - 5 U 670/10 (https://dejure.org/2011,69460)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 25. August 2011 - 5 U 670/10 (https://dejure.org/2011,69460)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die ärztliche Diagnostik bei auf einen Schlaganfall hindeutendem Aufnahmebefund; Darlegungs- und Beweislast bei Unterbleiben bildgebender Verfahren

  • medizinrechtsiegen.de

    Unverzügliche Anfertigung einer Bildgebung bei Hinweis auf einen Schlaganfall

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 253; BGB § 276; BGB § 280; BGB § 611; BGB § 823; BGB § 831
    Beweislastumkehr bei grobem Befunderhebungsfehler

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die ärztliche Diagnostik bei auf einen Schlaganfall hindeutendem Aufnahmebefund; Darlegungs- und Beweislast bei Unterbleiben bildgebender Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arzthaftung - Beweislastumkehr bei grobem Befunderhebungsfehler

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2013, 111
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 27.04.2004 - VI ZR 34/03

    Begriff und Rechtsfolgen eines groben Behandlungsfehlers

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.08.2011 - 5 U 670/10
    Für sie wäre nur dann Raum, wenn die unterbliebene Befunderhebung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit Erkenntnisse geliefert hätte, auf die in der vermissten Weise therapeutisch hätte reagiert werden müssen (BGH NJW 1999, 3408 ; BGH NJW 2004, 1871 ; BGH NJW 2004, 2011 ).

    Es ist anerkannt, dass ein solcher Fehler die Haftung für einen vorhandenen gesundheitlichen Schaden begründet, wenn er nur geeignet war, ihn zu verursachen, es sei denn der Ursachenzusammenhang ist äußerst unwahrscheinlich (BGHZ 129, 6 ; BGHZ 138, 1; BGH NJW 2004, 2011 ).

  • BGH, 11.05.1971 - VI ZR 78/70

    Ersatzfähigkeit von Schockschäden; Berücksichtigung eines fremden Mitverschuldens

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.08.2011 - 5 U 670/10
    Als Angehörigem von Wendelin B. stünde dem Kläger nur dann ein persönliches Schmerzensgeld zu, wenn er über die durch dessen Schädigung ausgelöste Schmerz- und Schocksituation hinaus gesundheitlich beeinträchtigt worden wäre (BGHZ 56, 163 ; BGH NJW 1984, 1405 ; Grüneberg in Palandt, BGB , 70. Aufl., § 253 Rdnr. 11).
  • BGH, 18.12.1990 - VI ZR 169/90

    Darlegungs- und Beweislast des Krankenhausträgers bei Verletzung eines Patienten

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.08.2011 - 5 U 670/10
    Das begründet die Haftung der Beklagten zu 1) wegen nicht entschuldigter organisatorischer Schwächen (vgl. BGH NJW 1988, 2298 ; BGH NJW 1991, 1540 ).
  • BGH, 23.03.2004 - VI ZR 428/02

    Umkehr der Beweislast bei Unterlassung medizinisch gebotener Befunderhebung im

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.08.2011 - 5 U 670/10
    Für sie wäre nur dann Raum, wenn die unterbliebene Befunderhebung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit Erkenntnisse geliefert hätte, auf die in der vermissten Weise therapeutisch hätte reagiert werden müssen (BGH NJW 1999, 3408 ; BGH NJW 2004, 1871 ; BGH NJW 2004, 2011 ).
  • BGH, 06.07.1999 - VI ZR 290/98

    Beweiserleichterungen im Arzthaftungsprozeß

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.08.2011 - 5 U 670/10
    Für sie wäre nur dann Raum, wenn die unterbliebene Befunderhebung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit Erkenntnisse geliefert hätte, auf die in der vermissten Weise therapeutisch hätte reagiert werden müssen (BGH NJW 1999, 3408 ; BGH NJW 2004, 1871 ; BGH NJW 2004, 2011 ).
  • BGH, 14.02.1995 - VI ZR 272/93

    Verantwortlichkeit des Belegarztes für Fehler einer freiberuflich tätigen

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.08.2011 - 5 U 670/10
    Es ist anerkannt, dass ein solcher Fehler die Haftung für einen vorhandenen gesundheitlichen Schaden begründet, wenn er nur geeignet war, ihn zu verursachen, es sei denn der Ursachenzusammenhang ist äußerst unwahrscheinlich (BGHZ 129, 6 ; BGHZ 138, 1; BGH NJW 2004, 2011 ).
  • BGH, 13.01.1998 - VI ZR 242/96

    Annahme eines groben Behandlungsfehlers bei der Befunderhebung

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.08.2011 - 5 U 670/10
    Es ist anerkannt, dass ein solcher Fehler die Haftung für einen vorhandenen gesundheitlichen Schaden begründet, wenn er nur geeignet war, ihn zu verursachen, es sei denn der Ursachenzusammenhang ist äußerst unwahrscheinlich (BGHZ 129, 6 ; BGHZ 138, 1; BGH NJW 2004, 2011 ).
  • BGH, 26.04.1988 - VI ZR 246/86

    Klinik - Berufsanfänger - Assistenzärzte - Überwachung - Anleitung -

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.08.2011 - 5 U 670/10
    Das begründet die Haftung der Beklagten zu 1) wegen nicht entschuldigter organisatorischer Schwächen (vgl. BGH NJW 1988, 2298 ; BGH NJW 1991, 1540 ).
  • BGH, 31.01.1984 - VI ZR 56/82

    Schadensersatzanspruch wegen unfallbedingt wegen des Todes des Ehegatten

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.08.2011 - 5 U 670/10
    Als Angehörigem von Wendelin B. stünde dem Kläger nur dann ein persönliches Schmerzensgeld zu, wenn er über die durch dessen Schädigung ausgelöste Schmerz- und Schocksituation hinaus gesundheitlich beeinträchtigt worden wäre (BGHZ 56, 163 ; BGH NJW 1984, 1405 ; Grüneberg in Palandt, BGB , 70. Aufl., § 253 Rdnr. 11).
  • OLG Frankfurt, 13.06.2003 - 5 U 159/02

    Stellung des Zurückverweisungsantrages im Berufungsverfahren

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.08.2011 - 5 U 670/10
    Dass dies lediglich hilfsweise geschehen ist, reicht aus, weil eine vollständige Zuerkennung der Klage, wie sie der Kläger in erster Linie erstrebt, ohne Beweisaufnahme nicht erfolgen kann (vgl. OLGR Düsseldorf 2004, 138; OLGR Frankfurt 2003, 388).
  • OLG Bamberg, 17.02.2020 - 4 U 84/19

    Arzthaftung, grober Befunderhebungsfehler, unterlassene Abklärung einer

    Dies kann etwa der Fall sein, wenn ein Aufnahmebefund auf einen Schlaganfall deutet, aber gleichwohl keine computertomographische Befundung zur weiteren diagnostischen Abklärung erfolgt (OLG Koblenz, Urt. v. 25.08.2011, 5 U 670/10, Rn. 16, 22f.).

    Kein Hinderungsgrund für den Eintritt der Beweislastumkehr ist es daher, wenn bei späterer Begutachtung offen bleibt, ob die unterbliebene Befunderhebung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit Erkenntnisse geliefert hätte, auf die therapeutisch hätte reagiert werden müssen (OLG Koblenz, Urt. v. 25.08.2011, 5 U 670/10, Rn. 20).

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